Es kann jederzeit der Fall eintreten, dass Sie nicht mehr selbst entscheiden können. Ein Unfall, eine Krankheit, eine Operation, eine geistige oder körperliche Behinderung kann Sie unverhofft treffen. Sie können dann nicht mehr eigenverantwortlich für sich selbst sorgen. Diese Aufgabe muss dann jemand für Sie übernehmen.
Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass Ihre Angehörigen in diesem Falle für Sie entscheiden können. Wenn keine Vollmacht von Ihnen vorliegt, muss zwingend eine rechtliche Betreuung eingerichtet werden. Der Ihnen möglicherweise unbekannte vom Betreuungsgericht eingesetzte Betreuer wird Sie dann in allen Bereichen vertreten, die Sie nicht mehr selbständig regeln können.
Wenn Sie eine rechtliche Betreuung (z.B. durch einen Ihnen nicht bekannten Betreuer) vermeiden wollen, sollten Sie vorsorgen und eine Vollmacht erstellen.