VSWB

Vereinigung für sozialpädagogische und wirtschaftliche Betreuung e.V.

„Was bedeutet rechtliche Betreuung?“

Was ist rechtliche Betreuung?

BerufsbetreuerInnen beraten, unterstützen und vertreten volljährige Menschen, die im Zusammenhang festgestellter Beeinträchtigungen ihrer Gesundheit, ihrer körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit an der Ausübung ihrer Rechts- und Handlungsfähigkeit gehindert sind und deshalb ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst besorgen können. Deshalb wird ihnen vom Gericht eine rechtliche Betreuerin oder ein Betreuer zur Seite gestellt. Diese unterstützen die betroffenen Menschen rechtlich, zum Beispiel bei der Regelung der Finanzen, Vertretung gegenüber Behörden, Organisation von pflegerischen Diensten oder Einwilligung in ärztliche Behandlungen. 

Der Begriff „Betreuer“ ist irreführend. Ein rechtlicher Betreuer „betreut“ nicht persönlich vor Ort oder übernimmt Alltagsaufgaben. Die Zuständigkeit des rechtlichen Betreuers liegt in der Rechtsfürsorge. In Österreich wird der rechtliche Betreuer daher deutlich passender als „Sachwalter“ bezeichnet. Der rechtliche Betreuer organisiert und beantragt Hilfen und Leistungen. Der Wille und der Wunsch des Betreuten stehen im Mittelpunkt. Lehnt ein Betreuter Hilfen ab, darf der Betreuer in der Regel nicht gegen den Willen des Betreuten entscheiden.

Betreuungsverlauf

Es gibt keine gesetzliche Regelung, wie oft ein Betreuer seinen Betreuten sieht. Die Besuche sind anlassbezogen. Der Betreute muss den persönlichen Kontakt einfordern. Ansonsten informiert sich der rechtliche Betreuer in regelmäßigen Abständen, ob Angelegenheiten erledigt werden müssen.

Zu den Aufgaben eines rechtlichen Betreuers gehören nicht:

  • Fahrten zu Arztbesuchen oder andere Fahrdienste
  • Einkäufe tätigen
  • Bei Krankenhausaufenthalten Wäschebringdienst
  • Wohnungssuche und Besichtigungen
  • Entlastende Gespräche
  • Medikamentengabe