VSWB

Vereinigung für sozialpädagogische und wirtschaftliche Betreuung e.V.

EMPFEHLUNGEN ZUR VERSICHERUNG

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Wenn Sie eine ehrenamtliche Betreuung übernehmen, sollten Sie eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für rechtliche Betreuer abschließen, da Sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit für schuldhafte (vorsätzliche oder fahrlässige) Entscheidungen oder auch durch Unterlassen von Tätigkeiten gegenüber Ihrem Betreuten haften. Der Gesetzgeber hat hier eine sehr strenge Regelung getroffen. Selbst leichte fahrlässige Fehler führen zu einer Schadensersatzpflicht. Sie sind hier i. d. R. nicht über Ihre Privat-Haftpflichtversicherung geschützt. Ggf. sollten Sie mit Ihrer Versicherung klären, ob Ihre Tätigkeit als rechtlicher Betreuer mitversichert ist oder nicht.

Unfall- und Rechtsschutzversicherung

Unfallversichert sind Sie über das Land NRW bzw. die Unfallversicherung für Ehrenamtliche Ihres Bundeslandes. Nähere Informationen hierzu für das Land NRW finden Sie auf unserer Seite Links unter Gesetze und weitere empfehlenswerte Adressen. Hier sind die Unfallversicherungsträger verzeichnet.

Ob eine Rechtsschutzversicherung für ehrenamtliche Betreuer sinnvoll ist oder nicht, können wir nicht beurteilen. Diese Entscheidung hat jeder Betreuer individuell zu treffen. Die Kosten für diese Versicherung werden von den Amtsgerichten nicht übernommen. Falls Sie rechtsschutzversichert sind, sollten Sie mit Ihrer Versicherung klären, ob Ihre Tätigkeit als rechtlicher Betreuer mitversichert ist oder nicht.

Kostenlose Haftpflichtversicherung

Seit dem 01.07.2007 gibt es in NRW eine vom Land abgeschlossene kostenlose Haftpflichtversicherung für Ehrenamtliche zum Schutz vor Vermögensschäden (bis 100.000 € pro Schadensfall, max. 200.000 € pro Person und Jahr). Diese Landesversicherung läuft über die Zürich Versicherung AG. Im Schadensfall wenden Sie sich bitte an den Union Versicherungsdienst GmbH, Klingenbergstr. 4, 32758 Detmold z. Hd. Herrn F. Schultz, Tel.: 05231-6036112.

Ähnliche Regelungen gibt es auch in einigen anderen Bundesländern. Sie sollten sich unbedingt bei dem Betreuungsverein in Ihrer Nähe oder dem für Sie zuständigen Vormundschaftsgericht über die Regelungen in Ihrem Bundesland informieren.

Die Betreuungsvereine bieten Ihnen i. d. R. ebenfalls die Möglichkeit, Sie kostenlos zu versichern. Sie müssen kein Mitlied des Vereins Ihrer Wahl sein, sondern lediglich über diesen Verein organisiert sein. Nähere Informationen hierzu erteilen Ihnen die Vereine in Ihrer Nähe oder die Rechtspfleger Ihres Betreuungsgerichtes.

Alle Tätigkeiten, die Sie außerhalb Ihres Aufgabenkreises für den Betreuten erledigen, führen Sie nicht in Ihrer Eigenschaft als Betreuer durch und sind in diesem Falle nicht durch Ihre Betreuer-Haftpflichtversicherung geschützt. Falls nicht klar ist, ob eine Tätigkeit zu Ihrem Aufgabenkreis gehört oder nicht, können Sie sich bei Ihrem örtlichen Betreuungsverein, der Betreuungsstelle oder dem Betreuungsgericht Ihrer Stadt informieren.