VSWB

Vereinigung für sozialpädagogische und wirtschaftliche Betreuung e.V.

DER INHALT DER VORSORGEVOLLMACHT

Sie sollten möglichst eindeutig formulieren, was der Bevollmächtigte für Sie erledigen darf und was nicht.

Sehr wichtig ist die Regelung der Vertretung, wenn Ihr Bevollmächtigter einmal für längere Zeit abwesend ist. Es ist möglich, einen Vertreter zu bestimmen oder den Bevollmächtigten zu ermächtigen, eine Untervollmacht zu erteilen.

Es ist auch möglich, verschiedene Personen mit unterschiedlichen Aufgaben zu bevollmächtigen. Beispielsweise könnten Sie das Mitglied Ihrer Familie mit medizinischen Kenntnissen zur Wahrung Ihrer Interessen im Bereich der Gesundheitsfürsorge beauftragen. Das Mitglied der Familie mit Kenntnissen im kaufmännischen oder Bankbereich ist für die Vermögenssorge zuständig etc.

Weniger sinnvoll ist die Bevollmächtigung mehrerer gleichberechtigter Personen mit den gleichen Aufgaben. Sollten Differenzen in der Erledigung Ihrer Angelegenheiten innerhalb der Vollmacht auftreten, kommt es unter den Bevollmächtigten möglicherweise zum Streit. In der Praxis hat sich gezeigt, dass in diesen Fällen häufig eine Betreuung eingerichtet wird, weil sich die Beteiligten nicht einigen können. Das Betreuungsgericht setzt in diesen Fällen dann möglicherweise einen neutralen hauptamtlichen und Ihnen unbekannten Betreuer ein, um Ihre Interessen zu wahren und Sie zu vertreten.

Es ist sinnvoll, den Inhalt in verschiedene Aufgabenbereiche zu unterteilen, um den Überblick zu gewährleisten. Nachfolgend sind einige Bereiche aufgeführt, die beliebig ergänzt werden können. Es ist nicht möglich, alle Bereiche aufzulisten. Jeder kann eine eigene Formulierung wählen und in seiner Vollmacht einen individuell zugeschnittenen Inhalt zusammenstellen. Aus diesem Grunde ist die folgende Auflistung nur als Anregung zu verstehen.

Der Bevollmächtigte hat die Berechtigung zur

– Regelung sämtlicher Vermögensangelegenheiten. Diese Angelegenheiten umfassen u. a. die Kontoführung, Verwaltung von Bankguthaben und Vermögen aus Versicherungsverträgen, den Verkauf von Immobilien, Stellung von Sozialleistungsanträgen, Geltendmachung von öffentlichen Leistungen, die Begleichung von Rechnungen und Forderungen und die Auszahlung von Taschengeld. Die Aufzählung der Aufgaben könnte beliebig erweitert werden. Bitte beachten Sie, dass einige dieser Angelegenheiten einer bestimmten Form bedürfen (vgl: Die Form).

Der Bevollmächtigte hat die Berechtigung zur

– Entscheidung über alle Angelegenheiten der Gesundheitsfürsorge.

– Entscheidung über Einzelheiten bei einer ambulanten oder (teil-)stationären Pflege.

– Durchsetzung des in der Patientenverfügung festgelegten Willens.

– Einwilligung in sämtliche Maßnahmen zur Untersuchung des Gesundheitszustandes.

– Einwilligung in Heilbehandlungen, auch wenn diese mit Lebensgefahr verbunden sein können oder ein schwerer oder länger dauernder gesundheitlicher Schaden eintreten könnte. Wenn die begründete Gefahr besteht, dass der Vollmachtgeber auf Grund der Maßnahme stirbt oder einen schweren oder länger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet, ist gem. § 1904 I BGB die Genehmigung des Betreuungsgerichts einzuholen.

– Einwilligung zum Unterlassen oder Beenden lebensverlängernder Maßnahmen.

– Einsicht in Krankenunterlagen und Bewilligung der Herausgabe an Dritte.

– Entbindung der behandelnden Ärzte und von nichtärztlichem Personal von der Schweigepflicht.

– Entscheidung über die Unterbringung mit freiheitsentziehender Wirkung gem. § 1906 I BGB und über freiheitsentziehende Maßnahmen (Bettgitter, Medikamente u.ä.) in einem Heim oder einer sonstigen Einrichtung gem. § 1906 IV BGB. Das Gesetz schreibt vor, dass eine betreuungsgerichtliche Genehmigung erforderlich ist.

Der Bevollmächtigte hat die Berechtigung zur

– Entscheidung über die Anmietung einer Wohnung.

– Entscheidung über Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag.

– Entscheidung über die Kündigung der Wohnung und zur Haushaltsauflösung.

– Entscheidung über den Einzug in ein Heim und zum Abschluss eines Heimvertrages.

Der Bevollmächtigte hat die Berechtigung zur

– Vertretung bei Behörden, Versicherungen, Renten- und Sozialleistungsträgern sowie anderen öffentlichen Institutionen.

– Vertretung bei Gerichten in zivilen und strafrechtlichen Angelegenheiten und Vornahme von Prozesshandlungen aller Art.

– Bevollmächtigung von Anwälten oder sonstigen fachlich geeigneten Personen.

Der Bevollmächtigte hat die Berechtigung zur

– Entscheidung über den Fernmeldeverkehr und über die Entgegennahme, das Öffnen und das Anhalten der Post sowie allen damit zusammenhängenden Willenserklärungen wie Vertragsabschlüsse, Kündigungen etc.

Der Bevollmächtigte hat die Berechtigung

– sich von den in der Vollmacht bestimmten Personen vertreten zu lassen.

– Untervollmachten zu erteilen. Er hat hierbei zwingend zu beachten, dass die in der Vollmacht ausdrücklich ausgeschlossenen Personen keine Vertretungsvollmacht erhalten.

Betreuungsverfügung: Falls trotz dieser Vollmacht die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung als gesetzliche Vertretung erforderlich sein sollte, sollen die in der Vollmacht als Vertrauenspersonen bezeichneten Personen zum Betreuer bestellt werden.

Die Bevollmächtigten sind berechtigt, sämtliche Auslagen zur Ausübung der Vollmacht und zur Durchsetzung der Interessen des Vollmachtgebers dem Vermögen des Vollmachtgebers zu entnehmen (Aufwendungsersatz). Darüber hinaus sind sie berechtigt, eine in der Vollmacht ggf. festgelegte Vergütung (z.B. Geldbetrag als Anerkennung für die Arbeit des Bevollmächtigten) regelmäßig zu entnehmen.

Zu beachten ist, dass eine Vergütung möglicherweise versteuert werden muss und nur eingeschränkt oder nicht möglich ist, wenn in absehbarer Zukunft die Notwendigkeit der Inanspruchnahme von Sozialleistungen droht oder ein Sozialleistungsbezug notwendig ist.

Eine Verpflichtung zur Buchführung besteht nicht. Die Praxis hat gezeigt, dass eine Buchführung in manchen Fällen allerdings dringend anzuraten ist. Streitigkeiten mit Angehörigen und Erben über die „Amtsführung“ des Bevollmächtigten sind möglich.

Die Vollmacht ist nur gültig, wenn gleichzeitig ein fachärztliches Gutachten zur Geschäftsfähigkeit im Original vorliegt. In diesem Gutachten muss bescheinigt werden, dass der Vollmachtgeber umfassend geschäftsunfähig ist. Zum Beginn und zur voraussichtlichen Dauer der Geschäftsunfähigkeit ist ebenfalls eine Aussage zu treffen.

Neben der Orts- und Datumsangabe und der Unterschrift des Vollmachtgebers sollte auch die Unterschrift des Vollmachtnehmers mit einer Orts- und Datumsangabe erfolgen.

Die oben aufgeführten Aufgabenkreise wurden teilweise Formularen entnommen, die man in einer großen Anzahl und mit verschiedenen Inhalten im Internet finden kann. Ein weiterer Teil der hier aufgelisteten Vorschläge stammt aus Erfahrungen in der Arbeit als hauptamtlicher rechtlicher Betreuer. Beim Surfen auf den entsprechenden Seiten kann man weitere interessante Anregungen finden.

Es besteht aber auch die Möglichkeit, Formulare auszudrucken und in einigen Fällen vor dem Ausdruck auf dem Computer auszufüllen. Ob der Inhalt dieser Formulare Ihren Wünschen im ausreichenden Maße entspricht, müssen Sie entscheiden.

Ein Formular kann schnell ausgefüllt und ohne großes Nachdenken unterschrieben werden. Sie sollten sich mit jedem Punkt Ihrer Vollmacht intensiv beschäftigen, aus dem vielfältigen Angebot an Informationen und Anregungen das für Sie passende heraussuchen und Ihre Vorsorgevollmacht eigenständig verfassen.

Eine Empfehlung zur Verwendung eines bestimmten geeigneten Formulars können wir Ihnen aus den oben genannten Gründen nicht geben. Aus diesem Grunde haben wir hier keinen Vordruck ins Netz gesellt.

Um Ihnen die Suche nach Formularen und Informationen im Internet zu erleichtern, haben wir auf unserer Seite Links eine kleine, nicht repräsentative Auswahl an Adressen zusammengestellt. Sollte diese Auswahl nicht ausreichen, können Sie mit der Hilfe von Suchmaschinen eine große Anzahl weiterer entsprechender Sites finden.